Wald in Flächen mit einer anderen Nutzungsart umwandelt, Waldflächen nach § 8 Abs. Oktober Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Ca. Waldgesetz (18. (2) Um die Feststellung der Identität von Reiterinnen und Reitern zu erleichtern, kann die Waldbehörde durch Verordnung bestimmen, dass Personen in der freien Landschaft außerhalb eingefriedeter Grundflächen nur reiten dürfen, wenn die Pferde ein amtliches Kennzeichen tragen.§ 27 Zelte, Wohnwagen, WohnmobileIn der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.§ 28 Weiter gehende Gestattungen1Die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden können die Benutzung ihrer Grundstücke über die Regelungen der §§ 23 bis 25, 26 Abs. Sie kann die Flächen stattdessen, wenn eine standörtlich geeignete ausreichende Verjüngung in spätestens drei Jahren nach Entstehung der Kahlfläche zu erwarten ist, einer natürlichen Verjüngung überlassen. 1 bis 3) zu bewirtschaften, können die kommunalen Körperschaften und die Realverbände eigenes fachkundiges Personal in ausreichender Zahl einsetzen oder durch privatrechtlichen Vertrag mit. Das macht be Wald ja auch wenig Sinn. 2 hat die waldbesitzende Person in geeigneten Zeitabständen hinsichtlich ihrer Entwicklung sowie der Gefahren nach § 13 Abs. In der Anlage zur DVO-Jagd genannte Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz vom 28.7.2009 über die Erklärung von Gebieten zu Europäischen Vogelschutzgebieten. Als eigenes fachkundiges Personal im Sinne des Satzes 1 gelten auch fachkundige (§15 Abs.3 Satz 2) Bedienstete von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, in denen die Körperschaft Mitglied ist. § 22 Beihilfe zur Brandschutzversicherung. (2) 1Die Gemeinde hat die Freizeitwege gemäß ihrer Verwendung (§ 37 Abs. Ordnungsgemäß ist die Forstwirtschaft, die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den bewährten Regeln der Praxis den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt. Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) idF v. 31. die Aufgaben der Waldbehörden, mit Ausnahme der Aufgaben nach §31 Abs.3 und 4 und §35 Abs.4 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung in der Landeshauptstadt Hannover, sowie die erstinstanzlichen Aufgaben der Bezirksregierungen nach dem genannten Gesetz mit Ausnahme der Aufgaben nach dem Zweiten und Fünften Teil und nach §35 Abs.5 Satz 1, ferner die Aufgaben der Landkreise nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz und der Verordnung zur Durchführung des Bundeswaldgesetzes,”. Der Motorsport gehört, wie bereits erklärt, nicht dazu. Sachsen-Anhalt - Auch . b bleiben unberührt.§ 34 Verbote zum Schutz vor SchädenEs ist in der freien Landschaft verboten, unbefugt, § 35 Schutz vor Brandgefahren(1) 1In Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon ist es verboten, in der Zeit vom 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist, hat die SPD-Fraktion als Oppositionspartei. 59 % des Waldes in Niedersachsen befinden sich in Privatbesitz, ca. 13. Das neue NWaldLG vereint (im Rahmen des Bundeswaldgesetzes) Regelungen aus drei verschiedenen . 1 und das Reiten.§ 24 BegehenDas Begehen schließt das Skilaufen, das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren und das Benutzen von Krankenfahrstühlen ohne Motorkraft ein.§ 25 Fahren(1) 1Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Festlegung der Waldfläche im Regionalen Raumordnungsprogramm als Vorranggebiet für die Erholung. Außerhalb des Waldes findest du hauptsächlich Gebiete vor, die sich entweder in Gemeinde- oder im Privatbesitz befinden. Anwendung von bestands- und bodenschonenden Techniken, insbesondere bei Verjüngungsmaßnahmen, Holznutzung und -transport. e Doppelbuchst. b bleiben unberührt. § 48 Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes. 6 in eine mit Waldbäumen bestandene Parkanlage nach § 2 Abs. bedarfsgerechte Walderschließung unter größtmöglicher Schonung von Landschaft, Boden und Bestand. Die Betriebsleitung umfasst nicht. Gräben, Wälle, Rinnen oder andere zur Ableitung oder Zuleitung von Wasser oder zur Beregnung dienende Anlagen zu beseitigen, zu beschädigen oder in einer ihre Funktion beeinträchtigenden Weise zu verändern. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Ein Wildnisgebiet Solling ist durch die Landesforsten zum 01. 2) beschränkt werden. (2) Die Gemeinde hat die Freizeitwege gemäß ihrer Verwendung (§37 Abs.1 Satz 1) zu kennzeichnen. (2) Kommunalwald ist der Wald im Alleineigentum einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes, eines Zweckverbandes oder einer sonstigen kommunalen Körperschaft. 2Das Alter des Waldbestandes der umzuwandelnden Fläche bleibt dabei unberücksichtigt. 3, 4, 5 Nr. 8 erforderliche Genehmigung. 2Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer. Koppeltore, Wildgattertore und andere zur Sperrung von Eingängen in eingefriedete Grundstücke oder von Wegen dienende Vorrichtungen nach dem Öffnen zu schließen. zum Vor- und Nachanbau mit anderen Baumarten. (3) 1Verbote, Zäune, Sperren und sonstige Hindernisse, die auf Absatz 1 Satz 1 Nrn. (3) Betreffen Verwaltungsakte aufgrund dieses Gesetzes oder des Bundeswaldgesetzes Privatwald, der ausschließlich im Eigentum natürlicher oder juristischer Personen des Privatrechts steht, so hört die zuständige Behörde bereits bei der Vorbereitung der Maßnahme die Landwirtschaftskammer anZweiter Teil Forstliche Rahmenplanung§ 6 Forstliche Rahmenpläne(1) 1Zur Ordnung und Verbesserung der Forststruktur sowie zur Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes sollen forstliche Rahmenpläne (Landeswaldprogramm und regionale forstliche Rahmenpläne) aufgestellt werden. einem privaten Unternehmen oder einer Einzelperson, sofern diese eine fachkundige (§ 15 Abs. Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern § 29 (2) Niedersachsen Keine generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald. 2) vertraglich ausgeschlossen werden. Wegweiser, Hinweißchilder, Einfriedungen, Geländer und elektrische Zäune, Vorrichtungen, die zum Schutz von Bäumen dienen, sowie Vorrichtungen, die zur Sperrung von Eingängen in eingefriedete Grundstücke oder Wegen dienen oder zur Verhütung von Unfällen aufgestellt sind, wegzunehmen, umzuwerfen, zu beschädigen, unkenntlich, unwirksam oder unbrauchbar zu machen. (1) Wird die Genehmigung einer Waldumwandlung oder Erstaufforstung versagt und entstehen der waldbesitzenden oder -sonstigen grundbesitzenden Person dadurch erhebliche Nachteile, die dieser Person auch unter Berücksichtigung der Bindungen, die sich aus der Lage und der Bedeutung des Grundstücks innerhalb der Landschaft ergeben, nicht zuzumuten sind, so leistet ihr das Land auf Verlangen eine Entschädigung. Rheinland-Pfalz Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz VO zur Durchführung des Landeswaldgesetzes. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine Gelegenheit zur Stellungnahme. 4, 7 oder 8) ist, an deren Anordnung die Waldbehörde durch eigene Entscheidung oder Herstellung des Einvernehmens beteiligt war. Bäume, Hecken, Wallhecken, Sträucher, Pflanzen und Früchte ohne vernünftigen Grund zu beschädigen. 1 und Abs. Niedersachsens Bäuerinnen und Bauern sind dazu bereit, deshalb geht das Landvolk den Niedersächsischen Weg der Landesregierung mit. vollständig beseitigen, vorher anzuzeigen (Kahlschläge). (2) Zu Freizeitwegen dürfen bestimmt werden. (4) 1Eine Waldumwandlung soll nur mit der Auflage einer Ersatzaufforstung genehmigt werden, die den in § 1 Nr. der Wasserhaushalt erheblich beeinträchtigt werden kann. Die §§37 bis 40 gelten entsprechend. den periodischen Betriebsplan und den jährlichen Wirtschaftsplan aufzustellen (Betriebs- und Wirtschaftsplanung) und. S.494). zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben. mit Waldbäumen bestandene Parkanlagen, die nicht unter Absatz 2 Nr.4 fallen und nicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen. Landeswald, Kommunalwald und Stiftungswald mit einer Fläche von insgesamt mehr als 50 Hektar und, Kommunalwald mit einer Fläche von insgesamt mehr als 5 und nicht mehr als 50 Hektar sowie Genossenschaftswald, die Betriebspläne und Wirtschaftspläne (Absatz 1 Satz 2) sich auf alle wesentlichen Wirtschaftsmaßnahmen erstrecken sowie dass. 2Die Waldbehörde hat anstelle einer Ersatzmaßnahme nach Absatz 4 eine Walderhaltungsabgabe zu verlangen, wenn eine Ersatzmaßnahme nicht vorgenommen werden kann, weil zu ihrer Durchführung Grundstücke benötigt werden, die nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beschafft werden können. Beispielsweise unter gewissen Umständen das Naturschutzgesetz. Dass das nach dem Waldgesetz nicht verboten ist, heißt nicht automatisch, dass es erlaubt ist. 2Freizeitwege dienen dazu, die freie Landschaft und den Zugang zu Ufern für das Betreten (§ 23 Abs. (OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.11.2015 - 1 KN 199/13) Sachverhalt. erforderlich. Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Im Buch gefunden – Seite 182Im Übrigen haben einzelne Bundesländer wie etwa Niedersachsen weitergehende ... 27 Niedersächsisches Waldgesetz: Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile In der freien ... 3 . Moore, Heiden, Gewässer und sonstige ungenutzte Ländereien, die mit Wald zusammenhängen und natürliche Bestandteile der Waldlandschaft sind. 4 Buchst. naturdenkmale_niedersachsens 1/2 Naturdenkmale Niedersachsens [eBooks] Naturdenkmale Niedersachsens Naturdenkmale Niedersachsens-Ernst Andreas Friedrich 1980 Gestaltete Naturdenkmale Niedersachsens-Ernst Andreas Friedrich 1982 Natur und Landschaft in Niedersachsen-Harald Kröber 2000 Quellen zur Umweltgeschichte in Niedersachsen vom 18. bis zum 20. (3) 1Wer in Wald, Moor, Heide oder in gefährlicher Nähe davon ein Feuer angezündet hat, hat es zu überwachen. (1) Die oberste Waldbehörde stellt das Landeswaldprogramm als forstlichen Rahmenplan für das Land auf. (1) Die Waldbrandbeauftragten treffen vorsorgliche Maßnahmen gegen Waldbrände, insbesondere organisieren sie einen Feuerwarndienst für die Waldbesitzenden. Fällt der erste Tag der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. (1) Es obliegt den Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, Grundflächen in der freien Landschaft zu Wanderwegen, Radwegen, kombinierten Wander- und Radwegen oder Reitwegen (Freizeitwegen) zu bestimmen. (1) Bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bestehende Betreuungsverhältnisse (Betriebsleitungen oder Betriebsplanungen). 5 nicht entgegenstehen und die Abwägung entsprechend § 8 Abs. (4) Der Landeswald ist zum Wohl der Allgemeinheit, insbesondere unter Beachtung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes, zu bewirtschaften. Niedersachsens Bauern waren davon ausgegangen, dass die als "Niedersächsischer Weg" beschlossene Einigung das Ende des Volksbegehrens bedeutet . 6 zugunsten der Umgestaltung ausfällt; § 8 Abs. 6 darf in eine mit Waldbäumen bestandene Parkanlage nach § 2 Abs. (2) Zu Freizeitwegen dürfen bestimmt werden. (1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Juli an der Leine zu führen sind, 2Die Ausnahmen nach Absatz 1 Nr. Im Buch gefunden – Seite 528Niedersachsen a) Landeswaldgesetz i. d. F. vom 19. Juli 1978 GVOBl. ... Baden-Württemberg Waldgesetz i. d. F. vom 10. Februar 1976 Gesetzblatt Nr. 3 S.99 7. November 2009 (GBl. Denn schließlich schreibt kein Gesetz dem Waldbesitzer vor, welche Baumarten er pflanzen darf und welche nicht. Nr.11/2002 S.112), geändert durch Art.16 des Gesetzes v.12.12.2004 (Nds.GVBl. Naturschutz- und Waldgesetz. (2) Die Kreiswaldbrandbeauftragten, § 21 Schutz vor Brand- und Schädlingsgefahren1Zum Schutz des Waldes gegen Brandgefahr und gegen Schadorganismen kann die obere Waldbehörde nach Anhörung der betroffenen Waldbesitzenden die notwendigen Maßnahmen treffen, wenn die Maßnahmen nur für mehrere Waldbesitzende gemeinsam oder durch den einzelnen Waldbesitzenden allein nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchzuführen sind. Zelten im Wald ist in NRW nur mit besonderer Erlaubnis gestattet. bedarfsgerechte Walderschließung unter größtmöglicher Schonung von Landschaft, Boden und Bestand. Reitwege können auch dazu dienen, den Verkehr auf anderen Straßen und Wegen von Reitenden zu entlasten. der Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang 1 sowie der Habitate der Arten nach Anhang 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – FFH-Richtlinie – (ABl. 8 überführt oder, Waldbäume (§ 2 Abs. Sicherung nachhaltiger Holzproduktion und Erhaltung der Waldökosysteme als Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierweit durch Hinwirken auf gesunde, stabile und vielfältige Wälder. S.187), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.Juni 1982 (Nds.GVBl. zum Schutz der besonders geschützten Arten von wild lebenden Tieren und wild wachsenden Pflanzen sowie von Wild, das während des ganzen Jahres mit der Jagd zu verschonen ist, wegen ständiger erheblicher Beunruhigung des Wildes durch Besucherinnen und Besucher, a) durch Treib-, Drück- oder Stöberjagden oder. kleinere Flächen in der übrigen freien Landschaft, die nur mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind. nicht zu erkennen, wem das Waldstück gehört. (2) Die Gemeinde legt den Plan mit der Karte für die Dauer eines Monats zur Einsicht aus. März 2002, zuletzt geändert am 11 . I S. 910) in der jeweils geltenden Fassung, soweit auf den Flächen vorübergehend Waldbäume mit dem Ziel baldiger Holzentnahme angepflanzt werden (Kurzumtriebsplantagen). In Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland dagegen ist das Wildzelten in freier Landschaft überall ohne Ausnahme verboten. Erfordernisse der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angrenzenden Grundflächen oder andere schutzwürdige Interessen der betroffenen Grundbesitzenden überwiegen. hat einen angemessenen Baumbestand zu erhalten, den Wald naturnah zu bewirtschaften und die Erzeugnisse des Waldes wirtschaftlich zu verwerten. die kreisfreien und großen selbständigen Städte für die Aufgaben nach Absatz 2, die Forstämter für die Aufgaben nach Absatz 3 und über. 2Fachkundig ist, wer einen für die Zulassung in den Vorbereitungsdienst für den höheren oder gehobenen Forst- dienst erforderlichen Hochschulabschluss oder einen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen gleichwertigen forstlichen Hochschulabschluss erworben hat. (2) Eine Maßnahme nach Absatz 1 Satz 1 darf nur durchgeführt werden, wenn, (3) Die Maßnahme soll untersagt werden, wenn durch sie, (4) 1Die waldbesitzende Person hat Waldkahlflächen, die nicht im Rahmen einer wissen- schaftlichen Maßnahme oder zur Erfüllung der Voraussetzungen eines ökologischen Gütesiegels (Zertifizierung) der eigendynamischen Entwicklung überlassen sind, in angemessener Frist wieder aufzuforsten. (4) Die Waldbehörde kann in Zeiten besonderer Brandgefahr und in besonders brandgefährdeten Gebieten durch Verordnung, (5) 1Sind Bestimmungen nach Absatz 4 über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinaus erforderlich, so erlässt die obere Waldbehörde die Verordnung. Laut §1 hat das BWaldG den Zweck, den Wald aufgrund seiner bedeutenden Funktionen zu erhalten, wo erforderlich zu . mit Waldbäumen bestandene Parkanlagen, die nicht unter Absatz 2 Nr. (1) 1Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die nach § 8 Abs. Während der Brut- und Setzzeit (1. 2In den forstlichen Rahmenplänen sind die zur Erreichung der Ziele nach Satz 1 erforderlichen Maßnahmen im Plangebiet darzustellen.